Rezept für Physiotherapie: Verordnung, Fristen, Zuzahlung

Kurz gesagt: Wer stellt die Verordnung aus, wie lange ist sie gültig, was zahlst Du selbst? Die Antworten auf die Fragen, die am Telefon am häufigsten kommen.

Die meisten Anrufe bei uns beginnen mit derselben Unsicherheit: Das Rezept liegt auf dem Küchentisch, und niemand weiß so recht, was jetzt zu tun ist. Hier steht der ganze Weg von der Praxis Deiner Ärztin bis zur ersten Behandlung.

Wer stellt die Verordnung aus

Die Verordnung bekommst Du von Deiner Hausärztin, Deinem Orthopäden oder nach einer Operation aus dem Krankenhaus. Auf dem Formular steht, welche Behandlung verordnet wurde, wie oft und mit welchem Ziel. Zahnärztliche Verordnungen gibt es ebenfalls, etwa bei Beschwerden im Kiefergelenk.

Du musst vorher nicht wissen, welche Behandlung die richtige ist. Das entscheidet die ärztliche Praxis anhand des Befundes. Bei uns landen am häufigsten Manuelle Therapie und Krankengymnastik, dazu Klassische Massage und Triggerpunktbehandlung.

Wie schnell Du damit zu uns kommen solltest

Das ist der Punkt, an dem es am häufigsten klemmt. Eine Verordnung muss innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum begonnen werden. Wartest Du länger, verfällt sie und Deine Ärztin muss eine neue ausstellen. Bei einem dringlichen Hausbesuch sind es sogar nur sieben Tage.

Ruf also am besten am selben Tag an, an dem Du das Rezept in der Hand hältst. Wenn wir keinen Termin innerhalb der Frist frei haben, sagen wir Dir das sofort, dann kannst Du woanders anfragen, ohne Zeit zu verlieren.

Was die Behandlung kostet

Bist Du gesetzlich versichert und über achtzehn, zahlst Du zehn Prozent der Behandlungskosten plus zehn Euro Rezeptgebühr. Der Rest läuft direkt zwischen uns und Deiner Krankenkasse. Für Kinder und Jugendliche unter achtzehn entfällt die Zuzahlung.

Wenn Du von der Zuzahlung befreit bist, bring den Befreiungsausweis zum ersten Termin mit. Ohne diesen Nachweis müssen wir die Zuzahlung erheben, auch wenn die Befreiung besteht.

Privatversicherte und Selbstzahler bekommen eine Rechnung nach der gültigen Preisliste. Bei privaten Kassen lohnt vorher ein kurzer Blick in den Tarif, weil die Erstattung dort sehr unterschiedlich geregelt ist.

Was ohne Rezept geht

Massagen und einzelne Zusatzleistungen kannst Du als Selbstzahlerin oder Selbstzahler buchen, ganz ohne ärztliche Verordnung. Das ist der einfachste Weg, wenn Du einfach etwas für Deinen verspannten Nacken tun willst und kein akutes Krankheitsbild dahintersteht.

Was Du zum ersten Termin mitbringst

Die Verordnung im Original, Deine Versichertenkarte und Kleidung, in der Du Dich frei bewegen kannst. Wenn vorhanden, sind Vorbefunde hilfreich, etwa Röntgenbilder oder ein MRT Bericht. Plan für den ersten Termin etwas mehr Zeit ein, weil wir mit einem ausführlichen Befund beginnen.

Wenn ein Termin platzt

Sag uns bitte spätestens vierundzwanzig Stunden vorher Bescheid. Dann können wir den Platz an jemanden weitergeben, der wartet. Bei sehr kurzfristigen Absagen müssen wir das reservierte Zeitfenster in Rechnung stellen, und das ist für beide Seiten ärgerlich.

Noch etwas, das viele nicht wissen: Zwischen zwei Behandlungen derselben Verordnung dürfen nicht mehr als vierzehn Tage liegen. Ein Urlaub mittendrin ist möglich, aber sag uns vorher Bescheid, dann tragen wir eine Unterbrechung ein.

Unsicher, ob Dein Rezept passt

Ruf einfach an und lies uns vor, was draufsteht. Das dauert zwei Minuten und erspart Dir im Zweifel einen zweiten Weg zur ärztlichen Praxis.

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